Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz hat betont, dass der Arbeitgeber im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses verpflichtet ist, die mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen finanziellen Interessen des Arbeitnehmers gemäß Treu und Glauben zu schützen, soweit dies angemessen ist.
Diese Verpflichtung wurde vom Gericht konkretisiert, indem es die Schadenersatzhaftung des Arbeitgebers im Falle falscher Informationen über die Auswirkungen eines Wechsels der Lohnsteuerklasse im Kontext eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses beleuchtete. In einem solchen Fall kann der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass der Arbeitgeber zur Aufklärung verpflichtet ist. Sollte jedoch die erteilte Information widersprüchlich sein und der Arbeitnehmer dies ohne weitere Nachforschungen erkennen können, dann trifft er ohne weitere Rückfragen Entscheidungen, die zu einem Vermögensschaden führen können (in diesem Fall: ein Wechsel der Lohnsteuerklasse mit einer daraus resultierenden Verminderung des Aufstockungsbetrags). In einem solchen Fall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz (LAG Rheinland-Pfalz, 9 Sa 811/06).
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