Arbeitsverhältnis

Keine Sperrzeit bei Wechsel von unbefristeten in befristetes Arbeitsverhältnis

Eine Sperrzeit zum Bezug von Arbeitslosengeld tritt nicht zwingend ein, wenn ein unbefristetes Arbeitsverhältnis vom Arbeitnehmer gekündigt wird, um ein befristetes Arbeitsverhältnis aufzunehmen. Das Bundessozialgericht hat mit Urteil vom 12.07.2006 (Az.: B 11a AL 55/05 R) der Klage einer Arbeitnehmerin gegen eine Sperrzeitverhängung der Bundesagentur für Arbeit stattgegeben. Nach Auffassung des Gerichts lag ein wichtiger Grund für die Beendigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses vor, weil Arbeitnehmern auf Grund der grundgesetzlich verbürgten Berufswahlfreiheit auch die Möglichkeit offen stehen müsse, ihnen attraktiv erscheinende, befristete Arbeitsverhältnisse aufzunehmen. Im hier entschiedenen Fall erhielt die Klägerin zwar keine bessere Entlohnung. Der Einsatz während des befristeten Arbeitsverhältnisses sei aber mit der Erweiterung ihrer beruflichen Einsatzmöglichkeiten verbunden gewesen.

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