Der Arbeitsvertrag ist ein Dienstvertrag i.S.d. §§ 611 ff. BGB mit speziellen Vorschriften zum Schutz des Arbeitnehmers. Solche Schutzvorschriften finden sich z.B. im Kündigungsschutzgesetz, Bundesurlaubsgesetz, EntgeltfortzahlungsgesetzTeilzeit- und Befristungsgesetz u.v.a.m. Arbeitsvertragliche Abweichungen zu Lasten des Arbeitnehmers sind im Allgemeinen ausgeschlossen und daher unwirksam.
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Ich bin Clara Ziegler, eine Rechtsanwältin, die sich auf digitale Rechtsfragen und Internetrecht spezialisiert hat. Mein Schwerpunkt liegt in der Beratung und Vertretung in Bereichen wie Urheberrecht, Datenschutz, Vertragsrecht und Soziale Medien, um sicherzustellen, dass meine Mandanten in diesen speziellen Rechtsgebieten die besten Ergebnisse erzielen. Biografie-Seite