Europäisches Gemeinschaftspatent in weiter Ferne

Ein Gemeinschaftspatent, das von der EU-Kommission bereits im Juli 2000 vorgeschlagen wurde, zielt darauf ab, Schwierigkeiten wie Sprachhindernisse und übermäßig hohe Anmeldegebühren weitgehend zu eliminieren. Bis jetzt sind die Regelungen des Europäischen Patentrechtsübereinkommens von 1973 in dieser Hinsicht unzureichend. Am 13. Juli 2006 fand eine Expertenanhörung statt, die von der EU-Kommission organisiert wurde, um das Thema zu diskutieren. Der Vorsitzende des Rechtsausschusses äußerte seine Bedenken bezüglich der Mängel im derzeitigen Patentschutz im Kontext des globalen Wettbewerbs. Er betonte, dass das Gemeinschaftspatent in der Lage wäre, Kosten zu reduzieren und rechtliche Sicherheit zu bieten. Die Kommunikation vor dem Europäischen Patentamt sollte in Englisch sowie in der Landessprache des Antragstellers möglich sein. Die Experten waren sich einig, dass das aktuelle materielle Patentrecht in Europa erhalten bleiben sollte, jedoch mit der Einführung eines Mechanismus zur Streitbeilegung und einer Lösung für das Sprachenproblem. Es gab auch Konsens über die Ratifizierung des European Patent Litigation Agreement, verbunden mit der Einrichtung eines Streitbeilegungsmechanismus und des Londoner Übereinkommens zur vorläufigen Lösung des Sprachenproblems (Anwendung von Englisch, Deutsch und Französisch).